Sozialstation
Wir sind da für alle, die Hilfe im Rahmen unseres Leistungsangebotes benötigen und suchen, ungeachtet ihrer Glaubenszugehörigkeit und gesellschaftlichen Stellung. Durch fachlich gute Versorgung und individuelle Beratung wollen wir helfen und unterstützen, dass Sie so lange wie möglich in Ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.
Wir orientieren uns an unserem Pflegeleitbild. Wir achten jeden Menschen als eigenständige Persönlichkeit und wahren die Würde des Menschen. Qualität und Wirtschaftlichkeit unserer Arbeit ist uns ein wichtiges Anliegen.
Wir bieten alle Leistungen der häuslichen Kranken- und Behandlungspflege nach SGB V, alle Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung nach SGB XI, hauswirtschaftliche Versorgung, Rufbereitschaft rund um die Uhr, Essen auf Rädern sowie Vermittlung von weiterführenden Hilfen.
- in Königsbrück
- alle Ortschaften um Königsbrück
- in Tauscha
- alle Ortschaften um Tauscha
- in Pulsnitz
- alle Ortschaften um Pulsnitz
- Haselbachtal
In unserer Sozialstation sind examinierte Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Pflegefachfrauen, Pflegehelferinnen, Hauswirtschaftskräfte und zwei Verwaltungsangestellte tätig.
Um Ihnen eine möglichst individuelle und qualifizierte Betreuung anzubieten, arbeiten unsere Mitarbeiterinnen in Pflegeteams zusammen. Sie betreuen gemeinsam die Patienten bzw. Klienten eines bestimmten Einsatzgebietes in Früh- und Abenddiensten, sowie an Wochenenden und Feiertagen. Außerhalb der Schichtzeiten sind die Fachkräfte über einen Notruf erreichbar.
Durch regelmäßige Teamberatungen findet ein zuverlässiger Informationsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen statt, der Transparenz und Sicherheit in der Pflege schafft. Die Fachaufsicht obliegt der Bereichsleiterin.
Unsere Mitarbeiterinnen nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil und richten sich in der pflegerischen Arbeit nach den aktuellen Expertenstandards.
Um den Bedürfnissen unserer Patienten gerecht zu werden, arbeiten wir eng mit allen erforderlichen Personen, Berufsgruppen und Einrichtungen zusammen - insbesondere mit Angehörigen, Haus- und Fachärzten, Apotheken und Sanitätshäusern, Krankenhäusern, Rehakliniken, Seelsorgern und Kirchgemeinden. Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.
Häusliche Kranken- und Behandlungspflege nach §§ 132 und 132 a Abs. 2 SGB V
Ziel der häuslichen Krankenpflege ist es, dem kranken Menschen das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in den häuslichen Bereich zu ermöglichen. Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und dient zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung und zur Verkürzung oder Vermeidung einer Krankenhausbehandlung.
Leistungskatalog
- Verabreichen bzw. Herrichten der Medikamente (Wochenbox)
- An- und/oder Ablegen von Kompressionstrümpfen, auch die Anleitung zum Umgang mit den verfügbaren Hilfsmitteln (ab Kompressionsklasse II)
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden und Kompressionsverbänden
- Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden, z.B. an Gelenken
- s.c. Injektionen (z.B. Insulin / Medikamente zur Thromboseprophylaxe vor und nach Operationen, ggf. auch Anleitung zur selbständigen Durchführung)
- i.m. Injektionen (z.B. bei verordneten Schmerzmedikamenten, Vitamin- und Aufbaupräparaten)
- Blutzuckermessung bei Erst- und Neueinstellung eines Diabetes mellitus
- Blutdruckmessung bei hypertonen Krisen oder bei Neueinstellung von Blutdruckpräparaten
- Portversorgung, d.h. künstliche Ernährung bzw. Schmerzmittelgabe über ein implantiertes Portsystem
- Verabreichung von Klistieren/Einläufen
- Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
- Stomabehandlung bei akuten entzündlichen Veränderungen der Haut
- Katheterisierung der Harnblase und Blasenspülung
- Versorgung von suprapubischen Kathetern
Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Die Pflegeversicherung wurde am 1. April 1995 eingeführt. Sie dient dazu, die bei einem Pflegefall notwendigen Aufwendungen abzumildern.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dem Pflegebedürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs möglichst lange in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben.
Professionelle Pflegekräfte unterstützen die Pflegepersonen, um eine körperliche und seelische Überlastung zu vermeiden.
Leistungskatalog
- Hilfe bei der täglichen Körperhygiene (Waschen, Baden, Duschen, An- und Auskleiden)
- Hilfe bei Inkontinenz (Gang zur Toilette, Wechseln der Inkontinenzmaterialien)
- Betten und Lagern
- Vorbeugende Maßnahmen, damit die Beweglichkeit pflegebedürftiger Menschen erhalten bleibt
- Hilfe beim Zubereiten der Mahlzeiten und Reichen der Mahlzeiten
- Pflegeberatungsbesuche zur individuellen Beratung und Begleitung von Patienten und Angehörigen, die Pflegegeld in Anspruch nehmen
Verhinderungspflege
Wenn Sie, als pflegende Angehörige wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege v e r h i n d e r t sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und bereits ein Pflegegrad vorliegt.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1.612 € im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Kann durch eine Krankheit oder altersbedingt der Haushalt nicht ohne Hilfe vollständig geführt werden, so gibt es die Möglichkeit Unterstützung einzuholen.
Essen auf Rädern
Täglich eine warme Mittagsmahlzeit wird über Essen auf Rädern angeboten. Wir beziehen das Essen von regionalen Anbietern, die täglich frisch kochen. Sie können zwischen mehreren Speisen wählen.
Hausnotruf
Menschen, die zuhause allein leben oder leben möchten, aber aus verschiedenen Gründen auf schnelle Hilfe im Notfall angewiesen sind, können zu Hause mit dem Hausnotrufgerät Hilfe per Tastendruck anfordern. Das Hausnotrufsystem verbindet automatisch mit der Zentrale, die entsprechende Hilfe schickt.
Begleitung und Beratung
Haben Sie Fragen zum Thema Pflege?
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, Angebote, Kosten und Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, so, wie es für Sie in der momentanen Situation am Besten passt.
Privatzahlerkatalog
Häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege nach §§ 132 und 132 a Abs. 2 SGB V
Die Ausführung ärztlicher Verordnungen zur Sicherung der ambulanten Versorgung zahlt Ihre Krankenkasse nach Prüfung und Genehmigung. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt eine entsprechende Verordnung der zu erbringenden Leistung ausstellt. Die Beantragung zur Genehmigung übernehmen wir für Sie. Nach Kostenzusage erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Sozialstation und Krankenkassen. Die Zuzahlung, soweit keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, regelt die Krankenkasse mit Ihnen.
Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Die Leistungen der Pflege im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes zahlt Ihre Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Bei Pflegegrad 2 können Pflegesachleistungen bis 724 €, bei Pflegegrad 3 bis 1.363 €, bei Pflegegrad 4 bis 1.693 € und bei Pflegegrad 5 bis 2.095 € in Anspruch genommen werden. Gehen die Pflegesachleistungen über diese Beträge hinaus, müssen Sie privat zuzahlen. Bleiben die Pflegesachleistungen unter den Beträgen, steht Ihnen anteilig Pflegegeld zur Verfügung (Kombinationsleistung). Jeder Patient muss eine Investitionskostenpauschale von 7% zahlen. Natürlich pflegen wir Sie auch ohne Vorliegen eines Pflegegrades.
Hausnotruf
Wir arbeiten mit dem Hausnotrufsystem der Firma Vitakt zusammen. Für das Installieren des Notrufsystems ist eine einmalige Einrichtungsgebühr zu entrichten. Eine Mietgebür wird monatlich erhoben. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Privatzahlerkatalog
Broschüre Privatzahlerleistungen
Hinweis
Unter bestimmten Umständen übernimmt das Sozialamt die Kosten. Es ist nicht einfach auf fremde Hilfe zurückgreifen zu müssen und viele verschiedene Fragen stürzen auf Sie ein. Ein persönliches Gespräch kann weiterhelfen. Gern nehmen wir uns für Sie Zeit, um Sie möglichst umfangreich zu beraten und zu informieren und um Ihnen Hilfestellung bei Anträgen für Leistungen der Kassen und Behörden zu geben. Durch unsere Unterstützung möchten wir erreichen, dass Sie die Hilfe erhalten, die Sie benötigen.
Kontaktdaten
Diakonisches Werk Kamenz e.V.
Sozialstation
Heideweg 8
01936 Königsbrück
Telefon: 035795 28980
Telefax: 035795 2898-29
E-Mail: sozialstation@diakonie-kamenz.de
Ansprechpartnerin: Anne-Kathrin Lösche (Leiterin Alten- und Krankenpflege)
Sie erreichen uns in der Sozialstation von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Ist das Büro nicht besetzt, werden Anrufe auf ein Bereitschaftstelefon umgeleitet.
Kontaktdaten Büro Pulsnitz:
Telefon: 035955 77155
Telefax: 035955 72925
Das Büro der Sozialstation Pulsnitz ist nach Königsbrück gezogen. Sie erreichen uns dennoch unter den angegebenen Telefonnummern.